Allgemeine Dienstleistungsbedingungen der ctrl QS GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen („AGB“) gelten für alle Beratungs-, Management-, Konfigurations-, Support-, Schulungs- und sonstigen Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend „Leistungen“) der ctrl QS GmbH, Schützenstraße 6a, 10117 Berlin („ctrl QS“). Die Leistungserbringung erfolgt stets als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
(2) Für die Vertragsbestandteile gilt nachfolgende Geltungsreihenfolge:
(a) Individualvereinbarungen (sofern vorhanden);
(c) diese AGB.
(3) Die zuerst genannten Vertragsbestandteile haben bei Widersprüchen und/oder Unklarheiten stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Vertragsbestandteile ausgefüllt. Bei Dokumenten in zeitlicher Reihenfolge hat das jüngere Dokument Vorrang vor dem älteren Dokument.
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
(1) ctrl QS bietet insbesondere die nachfolgenden Leistungen an:
(a) Beratungsleistungen (z.B. technische Beratung, Optimierungsberatung);
(b) Managementleistungen (z.B. Rollout-Management, Digital Asset Management, Content Workflow Management);
(c) Konfigurationsleistungen (z.B. Systemkonfiguration, Systemtests);
(d) Supportleistungen (z.B. 1st/2nd Level Support);
(e) Schulungsleistungen.
Die vom ctrl QS im Einzelfall zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von ctrl QS. Dort wird der Gegenstand und der Umfang der Leistungserbringung verbindlich vereinbart.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten bei der Verschiebung und/oder Stornierung von ctrl QS Leistungen durch den Kunden nachfolgende Bestimmungen:
(a) Weniger als fünf (5) Werktage vor dem Termin sind 50 Prozent der für die geschuldete Leistung vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig.
(b) Weniger als zwei (2) Werktage vor dem Termin sind 80 Prozent der für die geschuldete Leistung vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig.
(c) Sind für die verschobene oder stornierte Leistung auf Seiten von ctrl QS bereits Auslagen (z. B. Reisekosten) angefallen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt und sind von ihm vollständig zu erstatten.
(d) ctrl QS verpflichtet sich, ersparte Aufwendungen und sonstige Kompensationsleistungen stets anzurechnen, sofern vorhanden.
(3) ctrl QS führt alle Leistungen mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kunden bezogen durch.
(4) ctrl QS wird ausschließlich qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. ctrl QS kann sich zur Leistungserbringung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, steht aber stets allein für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden ein.
§ 3 Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Der Kunde ist berechtigt, schriftlich Änderungen der Leistungen zu verlangen. ctrl QS wird vom Kunden gewünschte Änderungen nicht unbillig verweigern.
(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von ctrl QS oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
(3) Ist eine umfangreiche Prüfung notwendig, kann ctrl QS eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Geheimhaltung
(1) ctrl QS hat alle sensiblen und/oder personenbezogenen Informationen und Daten des Kunden, deren Kenntnis es im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erlangt („vertrauliche Informationen”), vertraulich zu behandeln und stimmt zu, diese keinem Dritten zugänglich zu machen oder für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung zu verwenden. Unterauftragnehmer (§ 2 Abs. 4) gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Paragraphen.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten nicht Informationen, bei denen der ctrl QS beweisen kann, dass (a) die Information bereits öffentlich bekannt war, oder (b) die Information auf anderen Wegen als aufgrund einer Missachtung der vertraglichen Verpflichtungen von ctrl QS öffentlich bekannt wurde, oder (c) ctrl QS die Information legal von einem Dritten erteilt wurde, welcher berechtigt war, ctrl QS diese Information offenzulegen, oder (d) ctrl QS über diese Information bereits Kenntnis hatte, als sie durch den Kunden offengelegt wurde.
(3) ctrl QS hat vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zu kommunizieren oder offenzulegen, welche direkt mit der Erfüllung des Vertrags betraut sind und zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
(4) ctrl QS hat vertrauliche Informationen auf erstes Anfordern des Kunden herauszugeben oder zu vernichten. ctrl QS darf keine der vertraulichen Informationen, die der Kunde ihm zur Verfügung stellt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung vervielfältigen, weder vollständig noch auszugsweise; hiervon ausgenommen sind Kopien oder Auszüge, die ctrl QS (a) zur Ausführung des Vertrags zwingend benötigt, (b) die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren sind oder (c) die infolge von standardisierten, automatischen Sicherungskopien auf sekundären Speichermedien vorhanden sind (zusammen „berechtigte Kopien“). Berechtigte Kopien sind vertrauliche Informationen; sie sind von der Pflicht zur Herausgabe und Vernichtung (S. 1) ausgenommen.
(5) Die Bestimmungen des § 4 gelten während der gesamten Vertragsdauer und während weiterer zwei (2) Jahre nach Vertragsende, unabhängig von den Gründen der Vertragsbeendigung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, ctrl QS nach Kräften zu unterstützen und in seiner Sphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle notwendigen Unterlagen und Informationen und eine ggfs. benötigte Infrastruktur rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen eine echte Verpflichtung und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Kunde die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von ctrl QS zu erbringenden Leistungen (z.B. weil der Zugang zu den erforderlichen Kundensystemen nicht rechtzeitig bereitgestellt wird), so kann ctrl QS – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern ctrl QS durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann ctrl QS dem Kunden diesen Mehraufwand in Rechnung stellen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Leistungen von ctrl QS werden anhand der für die Leistungserbringung aufgewendeten Zeiten (Zeithonorar) vergütet. Angemessene Auslagen sind zu erstatten.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, sind die Leistungen von ctrl QS mit dem Stundensatz zu vergüten, der zwischen den Parteien vereinbart oder von ctrl QS angeboten worden ist.
(3) Die Vergütung ist jeweils zehn (10) Tage nach der Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Alle Preisen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Leistungsstörung
(1) Der Kunde hat ctrl QS unverzüglich zu informieren, wenn er erkennt, dass eine Leistung von ctrl QS nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Er hat dabei die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber ctrl QS so detailliert wie möglich zu spezifizieren.
(2) Soweit die nicht vertragsgemäße Leistungserbringung von ctrl QS zu vertreten und der Kunde seiner Informationspflicht gemäß Abs. 1 nachgekommen ist, ist ctrl QS zunächst berechtigt und verpflichtet, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, sofern diese Nachholung der Leistung möglich und sinnvoll ist.
(3) Soweit eine Nachholung der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist oder aus von ctrl QS zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht gelingt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat ctrl QS Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrags erbrachten Leistungen.
(4) Weitergehende Ansprüche wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Die Ansprüche wegen Leistungsstörungen verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei Leistungsstörungen aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ctrl QS, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 8 Haftung
(1) ctrl QS haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ctrl QS nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von ctrl QS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, maximal jedoch auf einen Betrag von 50.000,00 EUR je Schadensfall, insgesamt auf höchstens 250.000,00 EUR aus diesem Vertrag.
(2) Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet ctrl QS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(3) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden ctrl QS nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Leistungsstörung arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen wurde oder das Produkthaftpflichtgesetz gilt.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
(1) ctrl QS bleibt Inhaber aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art (z.B. Patentrechte, Markenrechte, Designrechte, Urheberrechte) und gleich ob eingetragen oder nicht, geschützt sind oder geschützt werden können („Materialien“) und ctrl QS zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zustehen oder von ctrl QS (oder von Dritten in Auftrag von ctrl QS) im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt werden („ctrl QS-Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen.
(2) Mit der Übergabe der ctrl QS-Materialien und vollständiger Bezahlung der Leistungserbringung räumt ctrl QS dem Kunden ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares Recht ein, diese für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
(3) Der Kunde bleibt Inhaber aller Materialien, die ihm zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zustehen oder von ihm im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt werden („Kunden-Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen. Der Kunde räumt ctrl QS ein auf den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchführung begrenztes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Kunden-Materialien ein.
§ 10 Höhere Gewalt
Eine Partei ist für die Nichterfüllung einer Verpflichtung nicht verantwortlich, wenn und soweit die Nichterfüllung auf Umständen beruht, die durch höhere Gewalt begründet sind. Höhere Gewalt erfasst unvorhersehbare und unkontrollierbare Ereignisse, die (a) außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, (b) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar waren und (c) von der betroffenen Partei nicht verhindert oder überwunden werden können, wie z.B. Kriege, Terroranschläge, Naturkatastrophen oder Epidemien. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ctrl QS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von ctrl QS nach diesem Vertrag nur mit rechtskräftig festgestellten oder von ctrl QS anerkannten Forderungen aufrechnen.
(3) Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
(4) Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Schriftform im Sinne dieser AGB erfasst auch die Textform (z.B. E-Mails).
(5) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(6) Erfüllungsort für alle Leistungen von ctrl QS aus diesem Vertrag ist der Sitz von ctrl QS, sei denn, die Erfüllung hat aus der Natur der Sache heraus an einem anderen Ort zu erfolgen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ctrl QS.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(8) Diese AGB unterliegen deutschem Recht und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Falls die Bedeutung eines englischen Begriffes von dem entsprechenden deutschen Begriff abweicht, soll der deutsche Begriff Vorrang haben.